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Zahnmedizinische Fachangestellte assistieren Zahnärzten und -ärztinnen bei Untersuchungen und Behandlungen, empfangen und betreuen die Patientinnen und Patienten und organisieren die Praxisabläufe.
Der Zahnmedizinische Fachangestellte/die Zahnmedizinische Fachangestellte ist in allen Bereichen einer Zahnarztpraxis tätig.
In erster Linie unterstützt der/die Zahnmedizinische Fachangestellte die Zahnärztin/den Zahnarzt bei der Behandlung und psychologischen Betreuung von Patienten. Dazu gehören das Anreichen von Instrumenten, die Dokumentation des Untersuchungsverlaufs sowie die Patientenaufklärung über die verschiedenen Möglichkeiten der Zahn-Prophylaxe und Mundhygiene.
Ein weiterer Schwerpunkt der Ausbildung liegt in dem Tätigkeitsbereich der Praxisorganisation und -verwaltung.
Grundsätzlich wird für die Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten keine bestimmte Vorbildung vorausgesetzt. In der Praxis werden jedoch Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt, die einen qualifizierten Hauptschulabschluss oder einen höheren Schulabschluss vorweisen können.
Ein/e Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r sollte vor allem über folgende Qualifikationen verfügen:
Zur Ausübung Ihrer praktischen Tätigkeit benötigen Sie ein ärztliches Attest über Ihre gesundheitliche Eignung. Der Besuch der Berufsschule erfordert lediglich einen Ausbildungsvertrag zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten. Die Anmeldung erfolgt über Ihre Ausbildungspraxis.
Der Berufsschulunterricht findet in Teilzeit statt. Die Auszubildenden besuchen an zwei Tagen in der Woche die Berufsschule. Die Auszubildenden werden während der gesamten Ausbildungszeit in den Fächern Zahnmedizinische Assistenz, Leistungsabrechnung, Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen und Praxismanagement unterrichtet. Weitere – nicht durchgängig unterrichtete – Fächer sind Datenverarbeitung, Englisch, Röntgenkunde, kaufmännisches Rechnen, Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), Hygiene, Deutsch, Religionslehre sowie Politik/Gesellschaftslehre.
Im zweiten Ausbildungsjahr müssen alle Auszubildenden an einer schriftlichen Zwischenprüfung teilnehmen. Diese soll die Auszubildenden und Ausbildenden über den jeweiligen Ausbildungs- und Leistungsstand informieren und ist Zulassungsvoraussetzung für die Teil-nahme an der Abschlussprüfung. Die Abschlussprüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil zusammen. Beide Elemente bestehen aus den Schwerpunktbereichen Behandlungsassistenz, Abrechnungswesen, Wirtschafts- und Sozialkunde sowie Praxisorganisation und -verwaltung. Im praktischen Teil der Prüfung sollen die Auszubildenden eine komplexe Prüfungsaufgabe bearbeiten und in einem Prüfungsgespräch erläutern.
Zahnmedizinische Fachangestellte finden nicht nur in Zahnarztpraxen eine Anstellung, sondern auch in vielen anderen Tätigkeitsbereichen, z.B. in Zahnkliniken, in der Dentalindustrie usw. Darüber hinaus stehen den Zahnmedizinischen Fachangestellten viele Möglichkeiten für die berufliche Karriere offen. Es gibt eine Reihe unterschiedlicher Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen. Dabei können sie abhängig von ihren Interessen verschiedene Schwerpunkte verfolgen. Die Zahnärztekammer bietet anerkannte Weiterbildungsmöglichkeiten, z. B. zur/zum …
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