Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d)

Rechtsanwalts-
fachangestellte (m/w/d)

Die Tätigkeit im Überblick

Rechtsanwaltsfachangestellte unterstützen Rechtsanwälte und -anwältinnen bei rechtlichen Dienstleistungen. Daneben führen sie allgemeine organisatorische und kaufmännische Arbeiten aus.

Der Erwerb von Fähigkeiten und Kenntnissen in wichtigen Rechtsfeldern ermöglicht es, nach erfolgreichem Abschluss nicht nur in Anwaltskanzleien weiter erfolgreich tätig zu sein, sondern auch in Rechtsabteilungen von Banken, Versicherungen und Großunternehmen einen interessanten Arbeitsplatz zu finden.

Interesse an Gesetzestexten und rechtlichen Fragen. Einen Realschulabschluss (Fachoberschulreife) ist wünschenswert.

Die Berufsschule wird zweimal wöchentlich besucht. Im berufsbezogenen Bereich umfasst der Unterricht folgende Themenbereiche:

  • Ansprüche außergerichtlich geltend machen
  • Arbeitsabläufe im Team organisieren
  • Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren begleiten
  • in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten tätig werden
  • Betriebsprozesse
  • Wirtschafts- und Sozialprozesse
  • Anwaltliche Geschäftsprozesse

Zwischenprüfung:
Im ersten Halbjahr des 2. Ausbildungsjahres erfolgt die Zwischenprüfung.
Die Zwischenprüfung findet in den Prüfungsbereichen:

  1. Rechtsanwendung (60 Minuten) sowie
  2. Kommunikation und Büroorganisation (60 Minuten)

mit Hilfe schriftlich zu bearbeitender fallbezogener Aufgaben statt.  

Abschlussprüfung:
Am Ende der Ausbildungszeit muss vor der Rechtsanwaltskammer eine Abschlussprüfung abgelegt werden. Die Abschlussprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.

Der Berufsschulabschluss wird unabhängig vom Berufsabschluss erworben, wenn die Leistungen den Anforderungen entsprechen.

Auszubildende erwerben mit dem Berufsschulabschluss die Fachoberschulreife, wenn sie

  1. eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen,
  2. die Berufsabschlussprüfung bestehen und
  3. die notwendigen Englischkenntnisse nachweisen.
  4. Schülerinnen und Schüler, die neben den vorgenannten Bedingungen eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 2,5 erreichen, erwerben darüber hinaus die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

Weiterbildung zum/zur Rechtsfachwirt/in.