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Medizinische Fachangestellte assistieren Ärzten und Ärztinnen bei der Untersuchung, Behandlung, Betreuung und Beratung von Patienten und führen organisatorische und Verwaltungsarbeiten durch. Sie sind hauptsächlich in Praxen von Allgemeinmedizinern, Fachärzten und in Kliniken tätig.
Das Ziel dieser Ausbildung liegt darin, jungen Menschen einen breiten Blick in die kaufmännisch organisierten Bereiche einer modernen Praxis zu geben. Anschließend sollen sie vielseitig einsetzbar sein z.B. in Gesundheitsämtern, in der Ärztekammer, in Kassenärztlichen Vereinigungen und Berufsverbänden.
Bei den Medizinischen Fachangestellten handelt es sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, der keiner vorgeschriebenen Schulbildung bedarf. Die Inhalte bauen jedoch auf dem Hauptschulabschluss auf. Weiterhin sollte Interesse an kaufmännischen Prozessen bestehen, an Strukturen einer Praxis, an softwaregestützter Terminplanung, an der Bearbeitung von Patientendaten, Geschick im Umgang mit Menschen, Interesse an medizinischen Sachverhalten, Einfühlungsvermögen und Hilfsbereitschaft, Organisationstalent, Verschwiegenheit und Taktgefühl, Belastbarkeit und Sauberkeit.
Die Auszubildenden besuchen an zwei Tagen pro Woche die Berufsschule.
Im Berufsschulunterricht werden die folgenden berufsbezogenen Fächer unterrichtet:
Zusätzlich findet man im Stundenplan noch folgende berufsübergreifenden Fächer:
Der Unterricht im medizinischen Teil wird von Ärztinnen/Ärzten und Biologielehrerinnen und im Abrechnungswesen u.a. von Fachkräften der Kassenärztlichen Vereinigung erteilt.
Die Ärztekammer verlangt zwei Prüfungen von den Auszubildenden.
Medizinische Fachangestellte sind nach bestandener Abschlussprüfung in sämtlichen Praxen einsetzbar. Sie haben auch die Möglichkeit, in anderen Bereichen des Gesundheitswesens tätig zu werden, um mehr Verantwortung zu übernehmen und um entsprechend mehr zu verdienen.
Zusätzlich haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe zu erlangen.
Zu den Weiterbildungsmaßnahmen zählen z.B.:
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