Justizfachangestellte (m/w/d)

Justizfachange-
stellte (m/w/d)

Die Tätigkeit im Überblick

Justizfachangestellte erledigen organisatorische und verwaltende Büroarbeiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Sie verwalten Akten, berechnen Fristen, erledigen den Schriftverkehr und beglaubigen Schriftstücke. In Serviceeinheiten beraten sie zudem Bürger/innen. 

Justizfachangestellte nehmen büroorganisatorische und verwaltende Aufgaben bei Gerichten und Staatsanwaltschaften wahr. Sie sind überwiegend in Service-Einheiten in den Fachgebieten Zivilprozess, Zwangsvollstreckung, Insolvenzen, Ehe- und Familiensachen, Strafprozess, Grundbuch, Nachlass, Vormundschaft und Betreuungen sowie Register tätig.
Dort sind sie auch Ansprechpartner für ratsuchende Bürger und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.

Der Erwerb von Fähigkeiten und Kenntnissen in wichtigen Rechtsfeldern, insbesondere auch in der praktischen Rechtsberatung, ermöglicht es, nach erfolgreichem Abschluss nicht nur bei den Gerichten weiterhin tätig zu sein, sondern auch in Anwaltskanzleien und evtl. bei Banken, Versicherungen und sonstigen Wirtschaftsunternehmen beschäftigt zu werden.

Zugangsvoraussetzung ist der Abschluss der Sekundarstufe I – Klasse 10. Weiterhin sollte Interesse am juristischen Fragen und Prozessen bestehen.

Sie erlernen im Berufsschulunterricht folgende Kompetenzen:

  • Rechtskonflikte in geordneten Verfahren austragen,
  • rechtliche Aufgaben und Problemstellungen lösen,
  • Lösungsvorschläge entwickeln,
  • Entscheidungen begründen und 
  • Arbeitstechniken aufgabenorientiert umsetzen.

 

Sie erlernen Fertigkeiten, um

  • Arbeitsabläufe effektiv zu gestalten und dabei Arbeitsmittel, Informations- und Kommunikationstechniken entsprechend den jeweiligen rechtlichen und organisatorischen Erfordernissen und dem Stand der technischen Entwicklung zu nutzen,
  •  wirtschafts-, rechts-, sozial- und umweltpolitische Zielvorstellungen zu verstehen und  Maßnahmen zu ihrer Verwirklichung aus der Sicht verschiedener Interessen zu beurteilen,
  • Datenverarbeitungssystemen zur Lösung berufsbezogener Aufgaben mittels Computer einzusetzen,
  • den Schriftverkehr durch Textverarbeitungsprogramme zu rationaliseren.

 

Die theoretische Ausbildung erfolgt am Berufskolleg Volksgartenstraße, die berufspraktische Ausbildung wird bei einem der Amtsgerichte in Mönchengladbach, Krefeld oder Moers durchgeführt.

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt.

Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf alle Fertigkeiten und Kenntnisse der praktischen Ausbildung sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff.

Zusätzlich zum Berufsschulabschluss erwerben die Auszubildenden die Fachoberschulreife, wenn sie,

  1. eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen,2.
  2. die Berufsabschluss-prüfung bestehen und 
  3. die notwendigen Englischkenntnisse nachweisen.

 

Schülerinnen und Schüler, die neben den vorgenannten Bedingungen eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 2,5 erreichen, erwerben darüber hinaus die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

Nach erfolgreicher beruflicher Ausbildung startet man möglicherweise als Sachbearbeiter/-in in der Justizverwaltung. Um gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben, muss man sich regelmäßig weiterbilden.
Es gibt jede Menge Lehrgänge, Kurse oder Seminare, um sich zu spezialisieren, zum Beispiel im Kommunalrecht, der Bürgerberatung oder dem Verwaltungsmanagement.

Justizfachangestellte, die die Fachoberschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen, können sich um die Zulassung zur Ausbildung für den mittleren Justizdienst bewerben. Die Ausbildung besteht aus einem sechsmonatigen Fachlehrgang am Ausbildungszentrum der Justiz in Bad Münstereifel und beginnt zum 1. November jeden Jahres.