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Immobilienkaufleute arbeiten in allen Bereichen der Immobilienwirtschaft. Sie erwerben, verkaufen, vermitteln, vermieten und verwalten Gebäude und Grundstücke, organisieren und begleiten Bauvorhaben und beraten Kunden in allen Fragen rund um Immobilien.
Immobilienkaufleute arbeiten in allen Geschäftsbereichen der Immobilienwirtschaft und fungieren als Berater/in bei allen Fragen rund um Immobilien. Der Kauf/Verkauf, die Verwaltung inklusive Vermietung/Verpachtung und Bewirtschaftung von Immobilien und Grundstücken sind unter anderem Tätigkeitsfelder sowie die Organisation und Durchführung von Bauvorhaben.
Die Einsatzbereiche der Immobilienkaufleute sind vielfältig. Ausbildung und spätere Tätigkeit können u.a. Immobilienmakler, Grundstücks-, Vermögens- und Wohnungseigentumsverwaltungen, Immobilienabteilungen von Banken oder öffentliche Verwaltungen sein.
Die Ausbildungsordnung sieht als schulische Mindestvoraussetzung einen Hauptschulabschluss vor. Aktuell legen viele Ausbildungsbetriebe Wert auf einen guten Schulabschluss (i. d. R. allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife).
Die Bewerberinnen und Bewerber sollten zusätzlich über gute kommunikative Fähigkeiten verfügen, ein souveränes Auftreten und Interesse an gesetzlichen Grundlagen haben.
Der Unterricht in der Berufsschule umfasst 13 Lernfelder, die sowohl im berufsübergreifenden Lernbereich (Religion, Politik, Deutsch/Kommunikation) als auch im berufsbezogenen Lernbereich (Immobilienwirtschaftslehre, Wirtschaft und Beruf, Steuerung und Kontrolle) unterrichtet werden. Im Differenzierungsbereich wird das Fach Datenverarbeitung unterrichtet.
Wir bieten unseren Auszubildenden fremdsprachliche Zusatzangebote (KMK-Zertifikat) und laufende Projekte (z. B. Auslandspraktika im Rahmen von ERASMUS+ Lernmobilität für Einzelpersonen) an. Besonderen Wert legen wir auf die Zusammenarbeit mit den ausbildenden Betrieben (Kooperation der Lernorte). Branchenkonferenzen, Exkursionen und Vortragsveranstaltungen finden in regelmäßigen Abständen statt.
Die Kaufmannsgehilfenprüfung findet vor der Industrie- und Handelskammer zum Ende der Ausbildungszeit statt. Sie besteht aus einer schriftlichen und einer praktischen Leistung.
Die schriftliche Prüfung wird abgelegt in Immobilienwirtschaft, Wirtschaft und Beruf und Kaufmännische Steuerung und Kontrolle.
In der praktischen Prüfung sollen die Auszubildenden zeigen, dass sie in der Lage sind, in einem Beratungsgespräch oder einer Teambesprechung das dargestellte Problem zu lösen. Diese praktische Prüfung muss mindestens mit einer ausreichenden Leistung bewertet werden, sonst ist die Abschlussprüfung nicht bestanden (Sperrfach).
Der Berufsschulabschluss wird unabhängig davon am Berufskolleg Volksgartenstraße erworben, wenn die Leistungen den Anforderungen in der Schule entsprechen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie neben dem Berufsschulabschluss außerdem die Fachoberschulreife erwerben.
Als gelernter Immobilienkaufmann/gelernte Immobilienkauffrau stehen Ihnen vielfältige Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung zur Auswahl. Neben anerkannten Weiterbildungsmöglichkeiten, wie z. B. zum Bausachverständigen, Gutachter/Gutachterin oder Immobilienfachwirt/in, besteht u.a. die Möglichkeit des Studiums zum Immobilienbetriebswirt/zur Immobilienbetriebswirtin.
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